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Vollmachten und Vorsorge

 

Fragen zu Vorsorge und Betreuung werden immer wichtiger. Haben Sie schon überlegt, wer für Sie Entscheidungen trifft, wenn Sie wegen Alters oder Krankheit nicht mehr selbst dazu in der Lage sind?
Ehepartner, Kinder oder sonstige Vertrauenspersonen, können nicht automatisch für Sie handeln. Ohne entsprechende General- und Vorsorgevollmachten und ggf. Patientenverfügungen muss zwingend das Betreuungsgericht tätig werden.
Um sicher zu stellen, dass Ihre Vertrauenspersonen im Vorsorgefall Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen kann helfe ich Ihnen bei der Gestaltung solcher Urkunden nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
VORBEREITUNG GENERAL- UND VORSORGEVOLLMACHT (ONLINE-FORMULAR)
VORBEREITUNG GENERAL- UND VORSORGEVOLLMACHT (PDF)
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